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VG Frankfurt/Main, 07.09.2000 - 9 G 2808/00 (V) |
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VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. September 2000 - 9 G 2808/00 (V) (https://dejure.org/2000,23875)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 07.09.2000 - 9 G 2808/00 (V)
- VGH Hessen, 06.02.2001 - 1 TZ 3246/00
Wird zitiert von ... (5)
- VG Frankfurt/Main, 08.08.2007 - 9 G 979/07
Umfang des Bewerbungsverfahrensanspruchs
Wird sie publiziert, muss die Publikation selbst auch das Anforderungsprofil enthalten (Kammer B. v. 7.9.2000 - 9 G 2808/00(V) - HessVGRspr. - VGH Hessen, 06.02.2001 - 1 TZ 3246/00
Zeitnähe zwischen Überprüfungsverfahren und Auswahlentscheidung
Der Antrag des Antragsgegners, seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 7. September 2000 - 9 G 2808/00 (V) - zuzulassen, wird abgelehnt. - VG Frankfurt/Main, 25.07.2005 - 9 G 910/05
Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Anforderungsprofils; Vorrang von Bewerberin …
Nach der Rechtsprechung des Hess. Staatsgerichtshofs (Hess. StGH, Beschluss vom 16. April 1997 - PSt 1202 - ZBR 1997, 313, 318 f. = HGlG-ES, E.I.1 Art. 1 HV Nr. 1, unter Textziffer IV 3 a) muss der Dienstherr aufgrund der im HGlG getroffenen Regelungen im Fall eines "qualifikatorischen Patts" zu Gunsten einer Bewerberin entscheiden, wenn dies zur Erfüllung der Zielvorgaben des Frauenförderplans erforderlich ist und keine Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 29. August 2000 - 9 G 2391/00(2) - NVwZ-RR 2001, 45 = HGlG-ES E.I.2.1 § 10 HGlG Nr. 1; 7. September 2000 - 9 G 2808/00 (V) - HessVGRspr. - VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03
Die Zuordnung von freien Dienstposten zu höherwertigen Beförderungsämtern
Es hätte indes bereits Gegenstand der - hier nicht erfolgten - Ausschreibung der Beförderungsplanstellen sein müssen, wie die Kammer ebenfalls mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluss vom 07.09.2000 - 9 G 2808/00(V) - Hess.VGRspr. - VG Frankfurt/Main, 22.11.2001 - 9 G 3450/01
Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch; Auswahl bei der …
Eine derartige bloße Aufgabenbeschreibung stellt aber darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer noch nicht das für die Auswahlentscheidung maßgebliche Anforderungsprofil dar (vgl. Beschluss vom 07.09.2000 - 9 G 2808/00(V) - Hess.VGRspr.